Mietvertrag Kündigung Artikels und Bestimmung Schweiz
Die Bestimmungen zur Kündigung von Mietverträgen in der Schweiz sind im Obligationenrecht (OR) festgelegt. Hier sind die relevanten Artikel des Schweizerischen Obligationenrechts (OR), die sich mit der Kündigung und vorzeitigen Auflösung von Mietverträgen befassen:
Relevante Artikel im Obligationenrecht (OR)
- Artikel 266a OR: Kündigungsfristen und -termine für Wohnräume und Geschäftsräume.
- Artikel 266b OR: Kündigungsfristen und -termine für möblierte Zimmer und getrennte Einstellplätze.
- Artikel 264 OR: Vorzeitige Rückgabe des Mietobjekts.
- Artikel 257f OR: Pflichten des Mieters bei der Rückgabe des Mietobjekts.
Artikel 266a OR
Wohnräume: Die Kündigung einer Wohnung hat schriftlich zu erfolgen und muss vom Mieter spätestens drei Monate im Voraus auf einen ortsüblichen Kündigungstermin hin erfolgen.
Geschäftsräume: Für Geschäftsräume beträgt die Kündigungsfrist sechs Monate, ebenfalls auf einen ortsüblichen Kündigungstermin hin.
Artikel 266b OR
Möblierte Zimmer und getrennte Einstellplätze: Die Kündigung eines möblierten Zimmers oder eines getrennten Einstellplatzes hat mit einer Frist von zwei Wochen auf das Ende einer einmonatigen Mietdauer zu erfolgen.
Artikel 264 OR
Vorzeitige Rückgabe des Mietobjekts: Ein Mieter kann das Mietverhältnis vorzeitig beenden, wenn er dem Vermieter einen zumutbaren Ersatzmieter vorschlägt, der bereit ist, den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen. Der Vermieter muss den Ersatzmieter akzeptieren, wenn dieser zahlungsfähig und zumutbar ist. Falls der Vermieter den vorgeschlagenen Ersatzmieter ablehnt, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, kann der Mieter trotzdem aus dem Mietvertrag entlassen werden.
Artikel 257f OR
Pflichten des Mieters bei der Rückgabe: Der Mieter muss das Mietobjekt in einem Zustand zurückgeben, der dem vertraglich vereinbarten Zustand entspricht, abzüglich der normalen Abnutzung. Schäden, die über die normale Abnutzung hinausgehen, müssen vom Mieter behoben oder dem Vermieter entschädigt werden.
Diese Artikel des Obligationenrechts regeln die Voraussetzungen und Bedingungen für die ordentliche und vorzeitige Kündigung eines Mietvertrags. Für detailliertere Informationen oder spezifische rechtliche Beratung empfiehlt es sich, einen Anwalt oder Mieterberater zu konsultieren.